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Wir brauchen Dein (echtes!) Geburtsdatum - aber warum?Die Antwort ist, so bescheuert wie es klingt: wegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).Laut der Neufassung des Datenschutzes in Europa wurden drei wichtige Dinge eingeführt: - Recht auf "Vergessen" (=Datenlöschung) - Recht auf Auskunft über die gespeicherten persönlichen Daten - Recht auf maschinenlesbare Datenübertragung Um nun diesen Anforderungen gerecht werden zu können, müssen wir, zumindest im zweiten und dritten Fall, absolut sicher stellen, dass wir auch nur die Daten heraus geben, die auch wirklich Dir gehören, und nicht zusätzlich Daten einer Person gleichen Namens. Wir brauchen also eine eindeutige Zuordnung Deiner Daten zu Deiner Person. Das eindeutigste Merkmal ist aber (sofern wir nicht noch eine Personalausweisnummer abfragen sollen, was nun wirklich bescheuert wäre!) leider eben nur eine Kombination aus Name, Vorname und Geburtsdatum. Wir nehmen also Deinen Namen, Vornamen und Dein Geburtsdatum und errechnen daraus eine eindeutige Kennung. Diesen Vorgang nennt man "hashen" und er ist nur in eine Richtung möglich. Wir können aus diesem Wert also nicht später Dein Geburtsdatum ableiten! Nach dieser Rechenoperation ermitteln wir noch, in welche für unsere Preisstaffelung relevante Altersgruppe (also volljährig, über 14 oder unter 7*) Du gehörst, danach wird Deine Eingabe verworfen. Da es bei Kindern unter 7 durchaus einen deutlichen Unterschied macht, ob das Kind 1 oder 5 ist, verarbeiten wir das Alter von Kindern unter 7 in Ein-Jahres-Schritten. Wenn Du nun irgendwann einmal Deine Daten, die wir über Dich gespeichert haben, einsehen oder übertragen willst,dann fragen wir diese 3 Daten ab, errechnen daraus wieder die eindeutige Kennung und können damit die Daten sicher zuordnen. So ist sicher gestellt, dass wir Deine Daten nicht an jemanden mit Namensgleichheit heraus geben. Du solltest hier also Dein echtes Geburtsdatum angeben. Denkst Du Dir eins aus, solltest Du es Dir zumindest gut merken, denn andernfalls ist es uns nicht möglich, Dir Deine Daten zur Einsicht zu geben und auch die Aufforderung zur Löschung wird unter Umständen nur unvollständig erfüllbar sein. |